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Was kostet ein Wertgutachten?
Mein Honorar erhebe ich auf der Grundlage des
Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen.
Danach fällt eine Mindestgebühr in Höhe von 50,00 + Auslagen
und Mehrwertsteuer an.
Übersteigt der Wert der zu begutachtenden
Teile den Betrag von 500,00 , so werden
10 % des festgestellten Wertes + Auslagen und
Mehrwertsteuer erhoben.
Fernmündliche Auskünfte
kosten 25,00 + MwSt. = zur Zeit 29,75 |