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Was kostet ein Wertgutachten?
Mein Honorar erhebe ich auf der Grundlage des
Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen,
Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung
von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen
und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz -JVEG-)
Danach fällt eine Mindestgebühr in Höhe von 60,00 (Honorargruppe
3) + Auslagen und Mehrwertsteuer an.
Übersteigt der Wert der zu begutachtenden
Teile den Betrag von 600,00 , so werden
10 % des festgestellten Wertes + Auslagen und
Mehrwertsteuer erhoben.
Fernmündliche Auskünfte
kosten 30,00 + MwSt. = zur Zeit gesamt 35,70 |