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Allgemeine
Geschäftsbedingungen -Fassung gültig ab 12.11.2010-
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
"porzellan-antiquariat.de" erbringt seine über das Internet
angebotenen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB"). Es gelten die zum
Zeitpunkt der Bestellung angezeigten AGB. Diese AGB können Sie nach Belieben
auf einem dauerhaften Datenträger speichern und ausdrucken (Link PDF-Datei).
Abweichende Bedingungen des Kunden die nicht ausdrücklich schriftlich
von "porzellan-antiquariat.de" anerkannt wurden, sind nicht verbindlich,
auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die Einbeziehung
und Auslegung dieser AGB regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der
Rechtsgeschäfte mit dem Kunden ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Dabei ist die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG
- United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods)
ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle mittelbar und unmittelbar
aus diesem Kaufverhältnis ergebenden Verpflichtungen einschließlich
der Zahlungspflicht des Kunden, ist Rheinbach. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis im Verkehr mit Kaufleuten
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist ebenfalls Rheinbach
§ 2 Inhalt des Onlineangebotes
"porzellan-antiquariat" übernimmt keinerlei Gewähr für
die Aktualität Korrektheit Vollständigkeit oder Qualität der
bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen "porzellan-antiquariat"
welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch
die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, bzw. durch die
Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden
sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens "porzellan-antiquariat"
kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden
vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. "porzellan-antiquariat"
behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte
Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen,
zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig
einzustellen.
§ 2a Anschrift des Unternehmens
Rudi Böttcher
Karthäuserweg 59
53913 Swisttal
Deutschland
Telefon: +49 +2255 953065
E-Mail: shop (at) porzellan-antiquariat (punkt) de
URL : www.art-d-a.de www.porzellan-antiquariat.de
§ 3 Angebote, Leistungsumfang, Vertragsschluss
Die Angebote sind stets unverbindlich. Für den Umfang der vertraglich
durch uns geschuldeten Leistungen ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung
maßgebend die der Kunde auf elektronischem Weg (E-Mail) oder per Post
erhält. Die Bestelldaten werden von uns zum Zwecke der weiteren Abwicklung
der Bestellung gespeichert. Der Vertragsabschluss erfolgt, indem der Kunde
von uns eine Auftragsbestätigung seiner Bestellung auf elektronischem
Weg (E-Mail) oder per Post erhält.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Die angegebenen
Preise verstehen sich als Bruttopreise.
Der Umsatz unterliegt der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Daher
ist kein Mehrwertsteuerausweis möglich.
Zusätzlich fallen je nach Ware Versandkosten an. Bei den Preisangaben
auf unserer Internet-Seite sind Änderungen und Irrtum nicht ausgeschlossen
Es wird klar gestellt, dass die Preise eigne Preise von "porzellan-antiquariat.de"
sind und keine Wertangaben für die angebotene Ware darstellen. Die Zahlung
durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf Vorkasse. Die Vorausrechnungen
sind sofort zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung
ist der Eingang des Geldes auf unserem Konto maßgebend. Mit einem Mausklick
auf "Bestellung abschließen" (ODER DER ENTSPRECHENDEN FUNKTION)
unterbreitet der Käufer ein verbindliches Kaufangebot welches "porzellan-antiquariat.de"
durch die Zusendung der Vorausrechnung im Regelfall annimmt. In besonderen
Fällen behält sich "porzellan-antiquariat.de" jedoch vor,
insbesondere wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Käufer
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, das Kaufangebot
nicht anzunehmen.
§ 5 Lieferung und Eigentumsvorbehalt bei der Bestellung von Waren
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die vom Kunden bezogenen Waren unser
Eigentum.
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Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen: |
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§ 6 Widerrufsrecht bis zu 2 Wochen
Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief E-Mail) oder, wenn Ihnen die
Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache
widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:
Rudi Böttcher
Karthäuserweg 59
53913 Swisttal
Der Widerruf kann auch schriftlich
per Brief an
Rudi Böttcher
Karthäuserweg 59
53913 Swisttal oder per E-Mail an.
Widerruf (at) porzellan-antiquariat (punkt) de erfolgen
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Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangene Leistungen
zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die
als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.
h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt
und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Nutzen Sie dafür die Versandverpackung in der Sie die Ware erhalten haben.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung
für Sie kostenfrei. In diesem Fall erhalten Sie einen Rücksendeschein
mit dem Sie die Ware kostenlos zurücksenden können.
Unfrei zugesandte Rücksendungen werden nicht angenommen.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung
Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie
mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns
mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 7 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden dass im Zuge der Online-Registrierung seine
Daten von uns in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der zum Kunden
bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet werden. Es wird von uns gewährleistet,
dass die deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und die
uns überlassenen Daten vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an
Dritte findet nicht statt, soweit nicht zur Abwicklung des Vertrages erforderlich.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestandteile ganz oder teilweise nichtig sein oder werden,
oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen
oder fehlenden Bestimmungen treten jeweils die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Rheinbach vereinbart.
Hinweis für Rechteinhaber:
Alle angegebenen Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer
jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung
der angebotenen Produkte.
DISCLAIMER
1. Haftungsbeschränkung
INHALTE DER WEBSITE
Die Inhalte der Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt
erstellt. "porzellan-antiquariat" übernimmt jedoch keine Gewähr
für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten
Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des
Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen
Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters (hier: "porzellan-antiquariat")
wieder.
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"porzellan-antiquariat" wird sich bemühen den Dienst möglichst
unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können
aber Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter behält sich
das Recht vor, sein Angebot jederzeit zu ändern oder einzustellen.
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2.) Urheberrecht
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen
Urheberrecht. Jede vom deutschen Urheberrecht nicht zugelassene Verwertung
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen
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in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und
Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung
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3. Datenschutz
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Diese Daten gehören zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert.
Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine
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nicht statt.
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im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken
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Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist
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hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits
eine Geschäftsbeziehung. "porzellan-antiquariat" und alle auf
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Verwendung und Weitergabe Ihrer Daten.
4.) Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
5.) Besondere Nutzungsbedingungen
1. Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website
von den vorgenannten Punkten (1.) und (4.) abweichen, wird an entsprechender
Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Fall gelten im jeweiligen
Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Hinweis zur Entsorgung und Umweltbestimmungen
gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV)
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet
Verpackungen unserer Produkte zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung
oder Entsorgung zu sorgen. Sämtliche Verpackungsteile sind recyclefähig
und können zum Altpapier oder zum Sammelsystem des Grünen Punkt gegeben
werden Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen
Produkten bitte mit uns unter Tel 02255953065 oder per E-Mail Recycling (at)
porzellan-antiquariat (punkt) de in Verbindung.
Wir nennen oder teilen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen
in Ihrer Umgebung mit, das die Verpackungen kostenfrei entgegen nimmt. Sollte
dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung
kostenlos an uns zu schicken (Adresse siehe § 2a AGB). In diesem Fall
werden wir die Verpackungen wieder verwenden oder gemäß der Bestimmungen
der Verpackungsverordnung entsorgen.
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Fernabsatzgesetz (FernAbsG):
i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. 6. 2000 (BGBl. I S. 897)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren
oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer
und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen
eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems
erfolgt (Fernabsatzverträge).
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder
zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer
ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt
werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),
3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz-
und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen
Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über
die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen
Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am
Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im
Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung,
Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung,
wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen
zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums
zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen
oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von
öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand
haben.
(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für
den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten,
enthalten.
§ 2 Unterrichtung des Verbrauchers
(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss
von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die
Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar
sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs
ausdrücklich offen gelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei
der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften
bleiben unberührt.
(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags
in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar
und verständlich informieren über:
1. seine Identität und Anschrift,
2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann
der Vertrag zustande kommt,
3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung
(Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene
Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern
und sonstiger Preisbestandteile,
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3,
9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel
entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der
Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich
des Preises.
(3) Der Unternehmer hat die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher
alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags,
bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften
Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der Verbraucher
auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
Form aufmerksam gemacht werden:
1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung
und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§
3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs.
1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,
2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher
Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des
Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen
auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs-
und Garantiebedingungen,
4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis
betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte
Zeit geschlossen werden.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar
durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen
in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel
abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über
die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei
der er Beanstandungen vorbringen kann.
(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.
§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs.
1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor
dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung
und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung
bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf
einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das
Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang
beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung
des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat.
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet
anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
geschlossen werden.
(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und 2 kann für
Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach
§ 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz
1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.
§ 4 Finanzierte Verträge
(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise
durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine
auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden,
wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß §
3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs
fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 361a Abs. 1 Satz
3 und 4 oder § 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
muss hierauf hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten
gegen den Verbraucher ausgeschlossen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem
Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als
wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere
anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss
des Kreditvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag
bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits
zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich
der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2,
§ 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte
und Pflichten des Unternehmers ein.
§ 5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes
abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige
Gestaltungen umgangen werden.
§ 6 Übergangsvorschrift
(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge, die vor dem 30.
Juni 2000 abgeschlossen wurden.
(2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurden und die
§ 2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen bis zum 31. März 2001
aufgebraucht werden. |
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alte Fassung der AGB - gültig
bis 12.11.2010: |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen -Fassung gültig ab 07.03.2009-
1. Ihr Auftrag wird meist noch am Tag des Bestell-Eingangs
bearbeitet. Der Versand erfolgt im Regelfall am Tag der Begleichung
der Vorausrechnung, spätestens am folgenden Werktag.
2. Es wird grundsätzlich nur im versicherten
Paket versandt. Portokosten werden entsprechend der Preis-Tabelle
der Deutsche Post AG erhoben. Für Verpackungskosten werden
pauschal 1,20 EURO erhoben. Bei eventuellen Nachlieferungen,
die nicht vom Kunden zu vertreten sind, fallen keine weiteren
Porto- und Verpackungskosten an.
3. Beanstandungen, sind innerhalb von acht Tagen
schriftlich anzuzeigen. Mitteilungen, die nach Ablauf der 8
Tage eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden.
4. Im Falle einer Rücksendung der Ware ist
die Rücksendung freizumachen. Bei unfreien Rücksendungen
wird die Annahme verweigert. Bei berechtigten Rücksendungen
werden die Portoauslagen erstattet.
5. Der Versand erfolgt erst nach vollständiger
Zahlung des Kaufpreises einschließlich der Versandkosten.
Empfohlen wird die Zahlung per Überweisung.
6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
mein Eigentum.
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Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen: |
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Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre -- zurückzuführen
ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Bei einer Rücksendung innerhalb von 14 Tagen aus einer
Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 EUR beträgt,
haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist
die Rücksendung innerhalb von
14 Tagen für Sie kostenfrei. Die versandfertig verpackte
Ware wird bei Ihnen abgeholt oder Sie erhalten einen Rücksendeschein.
Unfrei zurückgesandte Ware wird nicht angenommen! |
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Fernabsatzgesetz (FernAbsG):
i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. 6. 2000 (BGBl. I S. 897)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die
Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,
die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss
nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten
Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die
zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem
Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche
Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können,
insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails
sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§
1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),
3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte,
Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie
deren Vermittlung,
4. über die Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung,
Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten
an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie
über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken
oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen
Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz
eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger
und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen
Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und
Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer
bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu
einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen
Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten
Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der
Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren
Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere
Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen,
insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.
§ 2 Unterrichtung des Verbrauchers
(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung
oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen
der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers
für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen
müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich
offen gelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei
der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer
Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss
eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel
entsprechenden Weise klar und verständlich informieren
über:
1. seine Identität und Anschrift,
2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie
darüber, wann der Vertrag zustande kommt,
3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde
oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt
hat,
4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige
Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen
Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit
nicht zu erbringen,
5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich
aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung
oder Erfüllung,
8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach
§ 3,
9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel
entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife,
mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere
hinsichtlich des Preises.
(3) Der Unternehmer hat die Informationen nach Absatz 2 Nr.
1 bis 8 dem Verbraucher alsbald, spätestens bis zur vollständigen
Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bei
Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger
zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der Verbraucher auf
folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich
gestalteten Form aufmerksam gemacht werden:
1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der
Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts
nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss
des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe
b,
2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der
der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine
ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen
Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen
eines Vertretungsberechtigten,
3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs-
und Garantiebedingungen,
4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein
Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere
Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen
werden.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen,
die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen
und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet
werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über
die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren
können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen
bleiben unberührt.
§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a
des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt
abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von
Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger,
bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen
nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung
bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann
diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung
gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate
nach ihrem Eingang beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung
mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung
und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei
Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher
entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs) geschlossen werden.
(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und
2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren
ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr.
1 gilt entsprechend.
§ 4 Finanzierte Verträge
(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat,
ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert,
so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags
gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von
einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß §
3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung
nach § 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs.
1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf
hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von
Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise
von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag
und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen
sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen,
wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss
des Kreditvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient.
Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der
Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt
der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich
der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§
361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.
§ 5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften
dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften
durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
§ 6 Übergangsvorschrift
(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge,
die vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden.
(2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt
wurden und die § 2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen
bis zum 31. März 2001 aufgebraucht werden. |
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alte Fassung der AGB - gültig
bis 06.03.2009: |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (müssen leider sein) -Fassung gültig ab
01.01.2002-
1. Ihr Auftrag wird meist noch am Tag des Bestell-Eingangs bearbeitet
und versandfertig gemacht. Bei Neukunden im Regelfall am Tag der Begleichung
der Vorausrechnung, spätestens am folgenden Werktag.
2. Es wird grundsätzlich nur im versicherten Paket versandt.
Portokosten werden entsprechend der Preis-Tabelle der Deutsche Post AG erhoben.
Für Verpackungskosten werden pauschal 1,20 EURO erhoben. Bei eventuellen
Nachlieferungen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, fallen keine weiteren
Porto- und Verpackungskosten an.
3. Beanstandungen, sind innerhalb von acht Tagen schriftlich anzuzeigen.
Mitteilungen, die nach Ablauf der 8 Tage eingehen können nicht mehr berücksichtigt
werden.
4. Im Falle einer Rücksendung der Ware ist die Rücksendung
freizumachen. Bei unfreien Rücksendungen wird die Annahme verweigert.
Bei berechtigten Rücksendungen werden die Portoauslagen erstattet.
5. Der Versand erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des
Kaufpreises einschließlich der Versandkosten. Empfohlen wird die Zahlung
per Überweisung.
6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.
7. Im Bereich des Ersatzteilservices werden neben den Teilen aus
eigenem Bestand auch solche Waren angeboten, die lediglich vermittelt werden.
Für die Zustandsbeschreibung ist allein der Anbieter verantwortlich.
art-d-a kann für falsche Angaben des Anbieters nicht verantwortlich gemacht
werden. Gleiches gilt im Fall einer falschen Suchanfrage. Auch hier ist der
Suchende für die genaue Beschreibung der von ihm gesuchten Teile selbst
verantwortlich.
8. Für eine erfolgreiche Vermittlung fällt eine Provision
in Höhe von mindestens 6,20 EURO oder in Höhe von
10 % des Warenwertes an, soweit dieser den Betrag von 62,00 EURO übersteigt.
Die Vermittlungsprovision ist ohne weitere Aufforderung sofort fällig
und zahlbar. Bei der Vermittlung von Teilen aus dem eigenen Bestand fällt
keine Provision an.
9. Die Vermittlungsprovision zahlt im Falle einer Vermittlung im
Bereich des Ersatzteil-Services der Käufer, mit Ausnahme der Vermittlung
von Serviceteilen aus limitierten Künstlerservicen. Die Vermittlungsprovisionen
aus den Bereichen art und design, sowie bei der Vermittlung von Serviceteilen
aus limitierten Künstlerservicen zahlt grundsätzlich der Verkäufer. |
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Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen: |
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Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind
die beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine
Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen
Ingebrauchnahme der Sache (d. h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das
jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Nutzen Sie dafür die Versandverpackung in der Sie die Ware erhalten haben.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung
für Sie kostenfrei. In diesem Fall erhalten Sie einen Rücksendeschein
mit dem Sie die Ware kostenlos zurücksenden können.
Unfrei zugesandte Rücksendungen werden nicht angenommen.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung
Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie
mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns
mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung |
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Fernabsatzgesetz (FernAbsG):
i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. 6. 2000 (BGBl. I S. 897)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren
oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer
und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen
eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems
erfolgt (Fernabsatzverträge).
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder
zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer
ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt
werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),
3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz-
und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen
Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über
die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen
Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am
Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im
Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung,
Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung,
wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen
zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums
zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen
oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von
öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand
haben.
(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für
den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten,
enthalten.
§ 2 Unterrichtung des Verbrauchers
(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss
von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die
Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar
sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs
ausdrücklich offen gelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei
der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften
bleiben unberührt.
(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags
in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar
und verständlich informieren über:
1. seine Identität und Anschrift,
2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann
der Vertrag zustande kommt,
3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung
(Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene
Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern
und sonstiger Preisbestandteile,
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3,
9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel
entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der
Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich
des Preises.
(3) Der Unternehmer hat die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher
alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags,
bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften
Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der Verbraucher
auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
Form aufmerksam gemacht werden:
1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung
und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§
3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs.
1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,
2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher
Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des
Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen
auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs-
und Garantiebedingungen,
4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis
betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte
Zeit geschlossen werden.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar
durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen
in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel
abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über
die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei
der er Beanstandungen vorbringen kann.
(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.
§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs.
1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor
dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung
und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung
bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf
einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das
Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang
beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung
des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat.
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet
anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
geschlossen werden.
(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und 2 kann für
Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach
§ 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz
1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.
§ 4 Finanzierte Verträge
(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise
durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine
auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden,
wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß §
3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs
fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 361a Abs. 1 Satz
3 und 4 oder § 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
muss hierauf hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten
gegen den Verbraucher ausgeschlossen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem
Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als
wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere
anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss
des Kreditvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag
bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits
zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich
der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2,
§ 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte
und Pflichten des Unternehmers ein.
§ 5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes
abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige
Gestaltungen umgangen werden.
§ 6 Übergangsvorschrift
(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge, die vor dem 30.
Juni 2000 abgeschlossen wurden.
(2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurden und die
§ 2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen bis zum 31. März 2001
aufgebraucht werden. |
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